Im Auftrag der Gemeinde und ausgehend vom abgeklärten Bedarf erbringen wir unsere Dienstleistungen.
Zu den Kerndienstleistungen gehören die Grund- und Behandlungspflege und die Hauswirtschaft. Darüber hinaus bieten wir eine professionelle Wundversorgung sowie die psychiatrische Betreuung.
Unsere Dienstleistungen erbringen wir an allen Tagen der Woche, zwischen 7.00 und 22.00 Uhr, zu individuell vereinbarten Einsatzzeiten. Neue Einsätze werden innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung ausgeführt. Zudem können unsere Klienten in Kürze von einer 24h Einsatzbereitschaft (Pikettdienst von 22.00 bis 7.00 Uhr) profitieren.
Kontakt: Montag bis Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr über unsere Zentrale. Neben diesen Zeiten werden Sie in dringenden pflegerischen Notfällen zur diensthabenden Pflegefachperson weitergeleitet.
Abklärung: Für die Erbringung unserer Dienstleistungen benötigt es immer eine gültige ärztliche Spitexverordnung. Die durch den Hausarzt/Spitalarzt verordnete Pflege wird in der Regel durch die Krankenkassen übernommen. Dazu erfolgt nach Ihrer Anmeldung von uns ein Besuch. Dabei klären wir Ihren individuellen Bedarf ab. Diese Bedarfsabklärung erfolgt sowohl bei pflegerischen als auch bei hauswirtschaftlichen/sozialbetreuerischen Dienstleistungen.
Administration: Die zentrale Administration der SPITEX Regional befindet sich im Gesundheitszentrum Dielsdorf. Damit wir Ihnen einen schnellstmöglichen Service bieten können, wird die administrative Infrastruktur auf dem neusten Stand gehalten.
Technik und Material: Uns stehen moderne Materialien und Techniken zur Verfügung.
Einsatz: Unsere Einsätze erfolgen nach der individuell vereinbarten Zeit. Dabei ist eine Verschiebung von bis zu 30 Minuten möglich. Die Mindesteinsatzzeit bei pflegerischen Leistungen beträgt 10 Minuten, danach wird in 5 Minutenschritten verrechnet. Bei hauswirtschaftlichen/sozialbetreuerischen Dienstleistungen wird in 15 Minutenschritten abgerechnet.
Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die pflegerischen Leistungen werden nach verschiedenen Kategorien, zu unterschiedlichen Tarifen, gemäss Art. 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abgerechnet. Dabei werden die ärztlich verordneten und von der Krankenkasse bewilligten pflegerische Leistungen, gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), von ihrer Krankenkasse übernommen. Gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich müssen sich die Klienten mit max. Fr. 8.00 pro Tag an den Pflegekosten beteiligen (Patientenbeteiligung). Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Betrag, welcher der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird, ist auf Ihrer Rechnung ersichtlich. Die obligatorischen Krankenkassen (Grundversicherung) bezahlen keine Beiträge an den hauswirtschaftlichen Leistungen. Manche Krankenversicherungen offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten vergütet werden. Die Tarife für unsere hauswirtschaftlichen Leistungen entnehmen sie bitte dem Tarifblatt.
Weitere finanzielle Unterstützungen können durch die Ergänzungsleistung der AHV/IV und die Hilflosenentschädigung beantragt werden.
Verbesserungsprozess: Wo Menschen arbeiten, können anspruchsvolle Situationen entstehen. Mit Ihrer Rückmeldung ermöglichen Sie uns, die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten oder zu verbessern. Bei anstehenden Problemen möchten wir mit Ihnen zeitnah einen Lösungsweg suchen.